Liebe Leser,
ja, die meisten hätten geschrieben Grundrechteeinschränkung durch die
Hintertür
und nicht Hintertür verschlossen
, aber wir fühlen uns
eingeengt. Früher sagte man, man muss bei Verträgen auf das Kleingedruckte
achten, jetzt muss man es bei Gesetzesentwürfen.
Warum spielt die Bundesregierung solche Spielchen mit dem eigenen Volk?
Die Situation:
Wir haben eine Fußball-Europameisterschaft. Wie allen politisch
interessierten bekannt ist, ist dies die ideale Zeit für Beschlüsse, die
niemand mitbekommen soll. Gib dem Pöbel ein paar große Fußballspiele, einen
Fernseher oder noch besser einen Public-Viewing-Platz, Bier, Chips und ein paar
Merchandise-Artikel und er bekommt nichts mehr mit. Auch die Medien sind im
Rausch und lassen in dieser Zeit das wirklich wichtige lieber mal weg. Man muss
auch mal abschalten können, oder?
Dieses Jahr ist das Phänomen noch viel gigantischer! Nach einem monatelangen
Verbot für alles, wurde pünktlich zur EM gelockert. Und alle sind so dämlich
und machen mit! Lass uns treffen und über die Situation reden! - Nee, heute
ist doch Fussball!
Alle sind glücklich wieder zusammen grölen zu können.
Liebes Deutschland, wir sind enttäuscht von dir! Stell dich in die Ecke und
schäm dich! Und dreh dich mit Ohrenstöpseln vom Fernseher weg!
Aber ein paar Menschen haben null Interesse an Fußball und die könnten
vielleicht schauen, was der Bundestag macht. Irgendwas müssen die ja auch
machen, während alle Freunde und Verwandten wie hypnotisiert einen
schwarz-weißen Punkt anstarren! Deshalb Drucksache 19/30938! Man beschäftigt
sich auf mehreren Seiten mit dem Entwurf eines Gesetzes zur
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
und ganz am Ende, ganz nebenbei
findet man dann die nächste Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die
Einschränkung der Grundrechte. Es ist Sommer, vielleicht merkt es doch keiner.
Die Hitze schafft einen und vielleicht ist das Freibad attraktiver als diese
langweiligen Gesetzesänderungen.
Bitte lesen Sie selbst:
Artikel 9Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ (12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
Artikel 10Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.‘ 7. Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „ (2) Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.“
Diese Änderungen sind wieder ein massiver Eingriff in unsere Rechte! Liebe Bevölkerung, wacht auf! Sie erzählen euch, dass sie euch schützen wollen, aber gefährden in Wirklichkeit eure Freiheit und euer Leben. Wenn ihr Angst habt krank zu werden, beschäftigt euch damit, wie ihr euer Immunsystem stärken könnt und wie ihr euch vor Ansteckungen wirklich schützt, aber lasst euch nicht immer weiter einengen! Es ist euer Leben, lasst es euch nicht kaputt machen und fangt wieder an zu leben!
Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, ist wieder ein Stück unserer Rechte eingeschränkt. Die Hintertür wurde genommen und uns verschlossen. Die nächste Änderung kommt durch die Dachluke.
Wir haben die Augen und Ohren offen. Wir stellen uns gegen jegliche Einschränkung der Grundrechte! Wir sind DIE FÖDERALEN.
Der Erweiterte Vorstand
DIE FÖDERALEN
Quelle: Drucksache 19/30938 Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode