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Schatten und Folgen

Wenn erstes Licht auf die Erde fällt...

Stefan Brackmann, 15. November 2023 01:00 Uhr

Es wird Zeit Licht in die Schattenhaushalte zu bringen.

Seit langem wird in Finanzkreisen über sogenannte Schattenhaushalte gesprochen, geschrieben und diskutiert. Das geschieht insbesondere dann, wenn es sich dabei um den Bundeshaushalt handelt. Insbesondere eine qualitative Diskussion darüber findet jedoch meistens nur in einem kleinen Kreis statt. Zu hoch sind die Verständnisbarrieren und Vorbehalte für diesen schweren Stoff tiefster Buchhaltung.

Den meisten Mitbürgern graut es ja bereits, wenn sie an ihre Steuererklärung, ihren Rentenanspruch oder ihre nächste Gehaltsabrechnung denken. Da ist es nicht verwunderlich, wenn dieses kollektive Unwissen missbraucht wird. Mehr als zwei Dutzend Positionen mit zum Teil dreistelligen Milliardenbeträgen werden außerhalb dieses Bundeshaushaltes verwaltet. Dies steht in meinen Augen außerhalb der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung, die jedes Unternehmen einzuhalten hat.

Wer kann das alles noch überblicken? Wie ist hier die Vergleichbarkeit mit anderen Staaten gewährleistet, wenn alle unterschiedliche Spielregeln anwenden? Ab wann werden diese Schatten zu einer großen Dunkelheit führen, die kaum noch einen Ausweg erkennen lässt?

Das sind wichtige Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen. Dies bedarf einer maximalen Anstrengung aller Beteiligten. Leider scheinen diese einen großen Bogen darum zu machen.

Über die mangelnde finanzielle Bildung in diesem Land habe ich schon öfter berichtet, hier ist ein erster wichtiger Ansatz, der aber nur sehr langfristige Auswirkungen bringen kann. Kurzfristig ist es erst einmal notwendig, das Thema in der Öffentlichkeit so darzustellen, dass zumindest in Teilen die Dramatik dieser Situation erfasst werden kann.

Ein erster Lichtblick war deshalb ein angestrebtes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dass die Umwidmung eines solchen Schattenhaushaltes zum Inhalt hatte. Wohlgemerkt, es geht hier noch nicht einmal um den Schattenposten als solches, sondern um dessen Zweckentfremdung! Und diese wurde tatsächlich als unzulässig erklärt.

Im Vorfeld wurde in einigen Kreisen bereits Gegenteiliges erwartet, gab es doch vor kurzem wieder ein gemütliches Beisammensein des obersten deutschen Gerichtes mit führenden Bundespolitikern. Das es anders kam war für dessen Glaubwürdigkeit wichtig und auch richtig. Aber es kann erst der Anfang sein.

Nur durch eine klare Transparenz in unserer wichtigsten Bilanz dem Bundeshaushalt ist eine öffentliche Diskussion erst möglich. Nicht nur die zahlreichen Nebenschauplätze sind hier zu erwähnen, eine Aufklärung über alle Quersubventionen ist zusätzlich erforderlich.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht ein erstes kritisches Auge auf einen dieser Schattenhaushalte geworfen. Es wurde ein kleines Licht entdeckt, leider aber noch nicht das, was erforderlich ist, um eine klare Sicht auf das Große und Ganze zu erhalten.


Stefan Brackmann
Bundesvorsitzender
DIE FÖDERALEN



Quellen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaertnachtragshaushalt- 2021-fuer-verfassungswidrig-a-f856c299-d886-4370-a59c-65fdaa054315#ref=rss
https://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-kippt-Nachtragshaushalt-der-Ampelarticle24532327. html
https://www.boersen-zeitung.de/meinung-analyse/im-reich-des-schattens
(letzter Zugriff jeweils am 15.11.2023)