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Omnibusverfahren

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Stefan Brackmann, 18. Februar 2023 12:00 Uhr

Was fĂĽr Konsequenzen hat das Omnibusverfahren auf unser Land?

Wer hier jetzt einen Artikel ĂĽber Verkehrsthemen erwartet, ist leider einem Fehlschluss aufgesessen. Hier geht es um ein ernstes Thema, es geht um unsere Gesetzgebung, hier um eine Verfahrensweise, die dieses grundlegende Instrument unserer demokratischen Grundordnung in einer Weise pervertiert, die dringend betrachtet und hinterfragt werden muss.

Ich möchte hier nicht in die (Un-)Tiefen der juristischen Betrachtung eingehen, das hat bereits der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausführlich getan. Hier soll es um den tatsächlichen Umgang mit unserer Gesetzgebung gehen und wie dieser Vorgang ad absurdum geführt wird.

Wenn man sich ein Gesetzgebungsverfahren einmal genauer ansieht, findet man schnell einige Sollbruchstellen, die aus verschiedenen Perspektiven als kritisch zu betrachten sind.

Fangen wir mit den sogenannten Beschlussvorlagen an. Auf hunderten Seiten im besten Juristen-Deutsch verfasst, werden neue Gesetze vorgestellt. Teilweise mit einem sehr kurzem Zeitvorlauf von wenigen Tagen. Welcher Parlamentarier ist in der Lage, dieses zu lesen? Wenn man das noch schafft, sieht es mit dem Verstehen eventuell noch deutlich schlechter aus. Selbst wenn es das eigene Fachgebiet betrifft, ist eine solch kurzfristige Einschätzung kaum möglich. Hier wird dann gerne einmal der Parteilinie gefolgt, was auch wiederum kritisch zu betrachten ist. (So kommt man auf weitere und wichtige Themen!)

Manchmal kann man in den Vorlagen ein paar Seiten finden, die ein völlig anderes Gesetz beinhalten, welches unter Umständen weitreichende Auswirkungen haben kann. Diese Technik der versteckten Gesetzgebung nennt man Omnibus-Verfahren und wird gerne genutzt, um schnell und einfach unliebsame Gesetzesvorhaben - von der Öffentlichkeit kaum bemerkt umsetzen.

Diese Strategie ist äußerst bedenklich und bedarf dringend einer breiteren Wahrnehmung. Es ist weder demokratisch noch zielführend. Jedes zu verabschiedende Gesetz bedarf einer eigenen Vorlage mit einer eigenen Anhörung! Nur so ist sichergestellt, dass es wahrgenommen und eine sinnvolle Aussprache möglich wird.

Damit kann leider ein Problem immer noch nicht beseitigt werden: Die Unfähigkeit vieler Parlamentarier, den komplexen Sachverhalten, über die sie zu entscheiden haben, zu folgen und sich ein eigenes Urteil darüber bilden zu können.

Es scheint noch ein weiter Weg zu sein, bis der weitreichenden Entscheidungen, die in unserem Parlament getroffen werden, eine entsprechende Kompetenz- und auch Konsequenzbetrachtung vorausgeht.


Stefan Brackmann
Bundesvorsitzender
DIE FĂ–DERALEN



Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Omnibusverfahren
https://www.bundestag.de/resource/blob/709100/f157335a8ae718298e9fc4019b85c35c/WD-3-149-20-pdf-data.pdf