Am 2.2.2021 erklärte Bundeskanzlerin Merkel, dass Freiheitsrechte von so
genannten Impfverweigerern
weiterhin eingeschränkt werden könnten, während
die Freiheitsrechte von Geimpften wiederhergestellt werden sollten. So eine
Impfpflicht durch die Hintertür stellte einen klaren Verstoß gegen Art. 2 und
Art. 3 des Grundgesetzes, da sowohl das Recht auf die freie
Entfaltung/körperliche Unversehrtheit und gegen den Gleichheitsgrundsatz
verstoßen wird.
Die Föderalen lehnen so etwas kategorisch ab und fordern, dass SARS-CoV 2 Impfungen nur freiwillig und nach gründlicher Abwägung und Beratung durch einen Vertrauensarzt erfolgen dürfen.
Dr. Richard Capek
Beisitzer des Bundesvorstandes
DIE FÖDERALEN