Es ist passiert! Die alltägliche Wahrnehmung hat über die reale Welt gesiegt. Ich muss mich für den eingeschlichenen Fehler in meinem Artikel Das ist etwas ganz anderes entschuldigen! Energy Drinks haben in Deutschland laut Gesetzgeber keine Altersbeschränkung. Doch die Lebensmittelmärkte haben auch keine Herausgabepflicht und beschränken die Herausgabe von Energy Drinks deshalb in den letzten Jahren auf ein Mindestalter.
Dieses Mindestalter wird in den Märkten jedoch genauso angegeben wie das Mindestalter für Alkohol oder Tabak. Somit entsteht die Wirkung, dass dies gesetzlich geregelt ist. Interessant an meinem Fehler ist, dass ihn niemand beklagte, bis ich ihn selbst eher zufällig bemerkte. Ich scheine also nicht allein mit meiner Fehlannahme gewesen zu sein.
Durch diesen Fehler stellen sich neue Fragen. Wäre ein solches Gesetz sinnvoll
oder nicht? Was macht einen Energy Drink gefährlicher als Kaffee, Schwarztee
oder gesĂĽĂźte Limonaden? Und wer hat das Recht Kinder und Jugendliche zu
erziehen
? Die Ansichten ĂĽber Erziehung, Verbote und Freigaben gehen
unter Eltern weit auseinander. Kommt es also darauf an, wie der Inhaber des
Supermarktes seine Kinder erzieht oder erziehen wĂĽrde? Wird es in Zukunft
regionale Altersbeschränkungen für andere Produkte geben, weil ein Erwachsener
der Meinung ist, dieses Produkt ist nicht gut für Minderjährige? Oder bietet
diese Methodik sogar den Vorteil, eben auf regionale Probleme einzugehen, indem
etwas nur dort beschränkt wird, wo es auch wirklich zur Gefahr wurde?
Zu diskutieren sind hier auch die aktuellen Entwicklungen in den Sozialen Medien. In den letzten Jahren werden Dinge zur Gefahr, fĂĽr die man frĂĽher fehlenden Menschenverstand brauchte oder zu viel Fantasie. Selbst unbeschreibbar schlechte und moralisch verkommene Verhaltensweisen werden immer mehr normalisiert, indem die trenden, die nach Aufmerksamkeit schreien, nichts Gutes tun, aber ihr eigenes Verhalten zum Kult erheben.
Doch auf der anderen Seite gibt es da noch das Lernen der eigenen Verantwortung, das Abwägen, ab wann etwas zur Gefahr wird und wie groß die Folgen sind. Wie groß wird die Verlockung gemacht? Bei den koffeinhaltigen Energy Drinks bietet sich dieser Vergleich an, da sie geschmacklich Jugendlichen eher schmecken als der bittere Kaffee.
Diese Diskussion stellt für manche nun vielleicht den ursprünglichen Artikel in Frage. Aber das ist nicht so. Ich habe mit ebendiesen Abwägen meine Meinung über das Thema Cannabis getroffen. Gleichzeitig gilt es, Dinge in ein Verhältnis zu setzen und an dieser Stelle wäre es weiterhin für mich eine Absurdität, Energy Drinks in der Abgabe zu beschränken, aber Cannabis zu legalisieren. Auch wenn Cannabis eine Altersbeschränkung hat, kennt jeder den Unterschied zwischen der Realität und dem rechtlich zulässigen.
Nach dem Cannabis-Artikel kam die Frage nach unseren Meinungen bezüglich der Corona-Impfung auf. Diese Frage stellt sich für uns nicht und beide Meinungen sind für uns nicht widersprüchlich. Wir befürworten keine schädlichen, schlecht getesteten und fraglichen Substanzen, Verfahren und Methoden. Doch dazu aus gegebenem Anlass in Kürze mehr!
Maren Zaidan
Bundesvorsitzende
DIE FĂ–DERALEN