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Wahrheiten II

Wenn Unrecht zu Recht wird,...

Stefan Brackmann, 23. August 2020 20:35 Uhr

Die Ereignisse überschlagen sich. Ist doch mein letzter Bericht gerade veröffentlich worden, nimmt das darin enthaltene Thema so richtig Fahrt auf. Was ist passiert?

Ich habe über die Möglichkeit geschrieben, dass Ärzte über eine gesonderte Abrechnungsnummer finanziell bessergestellt werden als Ärzte, die dies nicht nutzen. Diese Abrechnungsnummer beinhaltet einfach nur, dass ein Patient mit Symptomen als SARS-Cov2-Fall behandelt wird. Auch wenn es sich nur um einen Schnupfen oder eine leichte Sommergrippe handelt.

Gleichzeitig kam die Warnung auf, dass Atteste für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, in der Schule kopiert werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch nicht gesetzeskonform. Hier werden die intimsten Daten einfach so kopiert und in einem Ordner abgelegt, den wohl jeder im Schulsekretariat einsehen kann. Dazu später mehr. So geht es eben nicht! Auch hier gilt die DSGVO, sie hat ja schon dazu geführt, dass unsere digitale Patientenakte nicht das Licht der Öffentlichkeit (!) erblickt.

Selbst die Einsichtnahme in ein Attest ist nicht gestattet. Hier bedarf es schon höherer Instanzen, um das zu genehmigen. Das gilt ebenso für Kaufhäuser, Lebensmittelmärkte, Restaurants… Wer das als Betroffener kennt, hatte bestimmt schon hier und da Kontakte, auf die man beim Einkaufen oder Essen gehen gerne verzichten würde.

Jetzt aber weiter zu den Schulen. Gestern stellte sich heraus, dass wohl die Gesundheitsämter in den Schulen diese Atteste geprüft haben! Wie gesagt, erstens darf es die Kopien nicht geben, zweitens hat auch das Gesundheitsamt keine Berechtigung, diese in der Gesamtheit einzusehen. Warum wurde das dann doch gemacht? Ganz einfach: Sie haben Ärzte gesucht, die als Mehrfach-Täter in Erscheinung treten. Dabei haben sie nur ihre Arbeit gewissenhaft durchgeführt: Kinder, die entsprechende Symptome aufweisen - nach einer ausführlichen Untersuchung und einem Gespräch - das Tragen einer Maske zu ersparen, damit diese unbeschwert weiter am Unterricht teilnehmen können.

Und jetzt bekam ich gestern aus diversen Quellen – einige mir persönlich bekannt – den Hinweis, das diese Ärzte eine freundliche Aufforderung eben dieses Gesundheitsamtes erhalten haben, auf das Ausstellen von Attesten zu verzichten! Dies erfolgt mit dem lapidaren Hinweis, die Approbation sei gefährdet und bis zu zwei Jahre Haftstrafe wären möglich.

Einem anderen Arzt wurde dazu noch der Zutritt zu seiner eigenen Praxis verwehrt und die Praxisräume kurzerhand geschlossen. Auch hier wieder Begründungen, die dem gesunden Menschenverstand widersprechen.

Diese Fälle häufen sich und zeigen wieder, was hier in unserem Land geschieht. Hier wird nicht für den Menschen gehandelt, sondern der einzelne Teilnehmer an unserer Gesellschaft wird als Problem dargestellt. Das widerspricht dem Amtseid jedes Bundestagsabgeordneten: …dem Wohle des Volkes widmen… und ist für mich untragbar.

Hier muss dann Berthold Brecht zitiert werden: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


Stefan Brackmann
stellvertretender Bundesgeschäftsführer
DIE FĂ–DERALEN



Quelle: vorliegende Unterlagen