Heute wollte ich einfach mal drauflos schreiben. Wäre mir da nicht ein Gespräch
im Hinterkopf geblieben, dass es wert ist, der Ă–ffentlichkeit Hallo, hier bin
ich!
zu sagen.
Worum geht es? Ich hatte mich vor kurzem mit einigen netten, gleichgesinnten Menschen getroffen. Darunter auch einige Ärzte. Ärzte, die den aktuellen Wahnsinn auch nur noch mit Kopfschütteln begleiten können. Denen bewusst ist, was es bedeutet, über längere Zeit mit einer MNB (Mund-Nase-Bedeckung) durch die Gegend zu laufen oder sogar zu sitzen.
Die niedrigsten Hygieneanforderungen (wer von den Trägern einer Maske hat jemals ein Hygieneseminar besucht?) werden und können nicht eingehalten werden. Die CO2-Konzentration unter solch einer Bedeckung steigt in kürzester Zeit in bemerkenswerte Höhen. Und die Keimanzahl explodiert förmlich, fühlen diese sich doch in warmer, feuchter Umgebung pudelwohl. Sprich, allein aus gesundheitlichen Gründen ist das Tragen einer Maske, insbesondere einer Alltagsmaske, kontraindiziert!
Das hört und liest man allerorten. Viele haben Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Hautausschläge und so weiter. Dazu kommen, und das ist vermutlich noch schlimmer und langanhaltender, die psycho-sozialen Auswirkungen. Keine Mimik verrät dem Gegenüber etwas vom eigenen aktuellen Empfinden. Dadurch wird eine soziale Distanz geschaffen, die unserer Wesensart fundamental wiederspricht. Was erziehen wir da für eine Generation, die vielleicht gerade dabei ist, diese für unser soziales Miteinander wichtigen Signale zu erlernen?
Was aber in dem Gespräch herauskam, war noch viel erschreckender! Wer kennt die
Kennziffer 88240? Jeder Arzt, dem im Zuge der Angstverbreitung ein GroĂźteil der
Kunden
abhandenkam. Denn diese Kennziffer erlaubt dem Arzt, alle Leistungen,
die er mit einem Patienten abrechnet – extrabudgetär – abzurechnen! Er muss nur
dokumentieren, dass es sich um einen Patienten mit COVID-19 Symptomen handelt.
Dann werden alle Leistungen auĂźerhalb des ĂĽblichen Rahmens abgerechnet. Keine
Fallpauschale, keine Anrechnung aufs eigene Budget. Wer greift da bei
Existenzsorgen nicht zu?
Wer es nicht glaubt, hier ein kurzer Ausschnitt
Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 erforderlich sind, werden ab dem 1. Februar im Arzt- gruppenfall extrabudgetär vergütet. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband in einer Vergütungsvereinbarung geeinigt. Wichtig ist, dass die Abrechnung mit der hierfür geschaffenen Kennnummer 88240 gekennzeichnet wird.
Noch nicht geklärt werden konnte die Frage, ob beim Ausstellen von Sterbeurkunden im Zusammenhang mit COVID-19 eine höhere Vergütung in Aussicht gestellt wurde oder wird. Für Hinweise diesbezüglich wäre ich dankbar.
Jeden Tag kommen mehr HintergrĂĽnde ans Licht, die nicht dazu geeignet sind, dem Ganzen auch nur noch einen Hauch von GlaubwĂĽrdigkeit zu verleihen.
Stefan Brackmann
stellvertretender Bundesgeschäftsführer
DIE FĂ–DERALEN
Quelle: persönliche Gespräche; KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns)