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Fremdschämen

...mit Fremdwörtern

Stefan Brackmann, 8. August 2020 21:49 Uhr

So, jetzt ist es also soweit. Jetzt wird tatsächlich in die Familien eingegriffen! Und damit das höchste Gut an Privatem zerstört. Und das geht gar nicht. Was ist also passiert. Erst einmal der Reihe der Scheußlichkeiten nach. Demnächst beginnt in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen wieder die Schule. Die Schüler sollen jetzt auch im Unterricht eine MNB (Mund-Nase-Bedeckung) tragen. Und das wohl nicht nur im Englisch-Unterricht beim th, sondern immer.

Nur wer erinnert die Kinder daran, diese – vor allen Dingen bei den jetzt herrschenden Temperaturen – nach spätestens 30 Minuten zu waschen oder zumindest heiß zu bügeln? Das ist die Hygieneanforderung an sogenannte Alltagsmasken. Man kann auch Einwegmasken benutzen, aber über Umweltschutz sprechen wir ja gerade nicht. Gibt es jetzt also eine neue Unterrichtsstruktur? Alle 30 Minuten 15 Minuten waschen und bügeln? Wo soll das stattfinden? Ach so, die Schulen haben ja noch nicht einmal eine vernünftige EDV-Ausstattung, da ist es mit Waschmaschinen und Bügeleisen wohl auch problematisch.

Was passiert aber, wenn ein Kind in der Waschmaschine ertrinkt oder sich beim Bügeln verbrennt? Ich glaube, ich denke gerade mal wieder viel zu weit. Masken ja, aber Hygiene ist zweitrangig. Und die Verbreitung von aufgewärmten Feuchtbiotopen vor Mund und Nase ist selbstverständlich weniger schädlich als…

Doch bevor die Schule anfängt, kommen einige aus dem Urlaub zurück und müssen mit einem fragwürdigen Test mit noch fragwürdigerem Ergebnis getestet werden. Wenn nun in einer Familie ein Fall eines positiven Testergebnisses auftaucht, passiert folgendes: Die Familie wird für 2 Wochen in Quarantäne gesteckt, dabei muss das Kind eventuell sogar isoliert werden! Es muss in seinem Zimmer ausharren, das Essen wird unter die Türe durchgeschoben. Im Strafvollzug ist das die härteste Form der Bestrafung und nennt sich Einzelhaft!

Aber das ist noch nicht alles! Wenn diese Einzelhaft nicht erfolgt, können die Gesundheitsämter eine sogenannte vorübergehende Inobhutnahme veranlassen. Das Kind wird aus dem familiären Umfeld entfernt und in eine geeignete Einrichtung verbracht. Da taucht doch heute tatsächlich eine Stellenanzeige im Netz auf, wo ich dachte, das sei eine Falschmeldung. Weit gefehlt! Da sucht doch tatsächlich eine Diakoniestation Mitarbeiter als pädagogische Fachkräfte für diesen Tätigkeitsbereich.

Was bedeutet Diakonie noch einmal? Dienst am Menschen!

Ich bekomme mein Essen nicht unter der Tür durchgeschoben, aber ich kotze trotzdem. Hier sind alle Anstrengungen aller Beteiligten gefordert, um das abzuwenden! Ein Verbrechen an unseren Kindern und das wird staatlich gedeckt? Man sollte sich was schämen, wenn man noch etwas Verstand hat.

Ich erinnere gerne an GG Art. 1


Stefan Brackmann
stellvertretender Bundesgeschäftsführer
DIE FÖDERALEN



Quelle: vorliegende Stellenanzeige